Vereinfachte Regel bei Quarantäne-EntschädigungMeldungen Baden-Württembergam 10. März 2022 um 17:24
Die Entschädigung der Arbeitgeber bei einer Corona-Quarantäne ihrer Mitarbeiter wird vereinfacht. Künftig ist ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis ausreichend.